Selbsthilfegruppen-Förderung
1.Öffentliche Förderung
1.1. Landes- und kommunale Mittel
AnsprechpartnerInnen:
Gesundheitsamt: Frau Bauer, Tel.4885345
marion.bauer@stadt-chemnitz.de
Antragstermine
Gesundheitsamt: 15.04. für das Folgejahr
Förderungsvoraussetzungen
Zuschussempfänger sind Selbsthilfegruppen
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die mindestens sechs Mitglieder haben, davon die Hälfte Chemnitzer Einwohner
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die regelmäßig, mind. einmal monatlich zusam-mentreffen
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die bereits seit mind. einem halben Jahr bestehen
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deren Mitglieder eine Vereinbarung getroffen haben, die Zweck, Ziel, Arbeitsweise, Sitz der SHG und Verantwortungsträger (namentlich) benennt
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die mit dieser Vereinbarung, die jährlich zu aktualisieren ist, bei der KISS registriert sind
förderfähig sind Ausgaben wie
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Mietkosten
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Anleitungen und Seminare, Tagungen u.ä. einschließlich Fahrtkosten (außer verbandsinterne Fahrten)
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Öffentlichkeitsarbeit sowie
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Bürokosten
nicht zuschussfähig sind
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SHG, die nach anderen kommunalen Förderrichtlinien gefördert werden können
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Gruppen, die überwiegend Hilfsangebote für Außenstehende unterbreiten
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Verein- bzw. Verbandsarbeit sowie Projektarbeit
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Ausgaben für Speisen, Getränke, Freizeit- und Therapiemaßnahmen sowie kulturelle Veranstaltungen
1.2. Starthilfeförderung
Gruppen in der Gründungsphase können kurzfristig bei der AG Selbsthilfe über die KISS eine einmalige Förderung bis 150 Euro beantragen. Fördermodalitäten sind analog der o.g. Förderrichtlinie der Stadt Chemnitz.
2. Krankenkassenförderung nach §20 SGB V
Krankenkassen fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfe (gemäß Krankheitsverzeichnis).
2.1 Pauschalförderung
Pauschal gefördert werden vor allem laufende Kosten wie Miete, Büroaufwand, Öffentlichkeitsarbeit und selbsthilferelevante Fortbildung. Diese Förderung erfolgt kassenübergreifend als Gemeinschaftsförderung, deren Federführung in Chemnitz die Knappschaft-Bahn-See übernommen hat.
Ansprechpartner:
Knappschaft-Bahn-See:
Herr Hornung, Tel. 0371/8014111
heinz.hornung@kbs.de
Antragsfrist: 31.1 für das Jahr
2.1 Projektförderung
Unter einem Projekt ist ein in der Regel inhaltlich und zeitlich bestimmtes Vorhaben zu verstehen (Bsp. Veranstaltungen). Anträge können von SHG an die Ortskrankenkassen gestellt werden.
Ansprechpartner/Innen:
AOK:Herr Tschirch, Tel. 0351/494615104,
Frank.Tschirch@sac.aok.de
IKK: Herr Schulz, Tel. 0371/48064007
Rainer.schulz@ikk-classic.de
Knappschaft-Bahn-See: Herr Hornung, Tel. 0371/8014111
heinz.hornung@kbs.de
3. Fördermöglichkeiten für Suchtselbsthilfe - Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund
Ansprechpartner:
Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (SLS)
Glacisstraße 26
01099 Dresden
Tel. 0351/ 804 5506